Geländer, Brüstungen und Handläufe schützen in Gebäuden vor Stürzen und Abstürzen aus der Höhe und Treppen sollen gut ausgeleuchtet und sicher begehbar sein. Geregelt ist die Absturzsicherheit in der SIA-Norm 358.
Insbesondere in öffentlichen Gebäuden sind Menschen mit Einschränkung in der Mobilität zu berücksichtigen. Mehr dazu in den Merkblättern der «BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung»:
Bauliche Massnahmen zur Sturzprävention in Alters- und Pflegeinstitutionen