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Absturzsicherheit

Geländer, Brüstungen und Handläufe schützen in Gebäuden vor Stürzen und Abstürzen aus der Höhe und Treppen sollen gut ausgeleuchtet und sicher begehbar sein. Geregelt ist die Absturzsicherheit in der SIA-Norm 358.

Insbesondere in öffentlichen Gebäuden sind Menschen mit Einschränkung in der Mobilität zu berücksichtigen. Mehr dazu in den Merkblättern der «BFU – Beratungsstelle für Unfallverhütung»:

Geländer und Brüstungen

Bauliche Massnahmen zur Sturzprävention in Alters- und Pflegeinstitutionen

Treppen

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