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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren QV

In den Ausführungsbestimmungen werden die Qualifikationsbereiche samt Prüfungsform,die Erfahrungsnoten, die Positionen, die jeweiligen Gewichtungen, die Fallnoten (Noten, welche genügend sein müssen) sowie die Bestimmungen zur Rundung der Noten gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan genau beschrieben. Die Ausführungsbestimmungen lösen den Leitfanden zum Qualifikationsverfahren ab und sind inhaltlich unverändert.

Ausführungsbestimmungen zum QV

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